Soziales Münster

Unser Münster ist Heimat. Dieser besondere Ort ist Gemeinschaft, Gerechtigkeit, Zusammenhalt und Vielfältigkeit; hier sollen alle Bürger*innen in Würde leben können.  Wir wollen den Zusammenhalt in der Kommune weiter stärken und das Leben in Münster attraktiver, vielfältiger und lebenswerter gestalten

Zur Gewährleistung eines grundlegenden Lebensstandards fordern wir, dass das Recht auf Wohnen für alle Bürger*innen in unserer Stadt umgesetzt wird. Wir wollen alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Wohnungssituation in Münster zu entspannen. Dabei setzen wir auf die Erweiterung des Handlungskonzepts Wohnen, nachhaltige Nachverdichtung, eine Meldepflicht für Vermieter bei Leerstand und eine verstärkte Bekanntheit des Wohngeldes. Zusätzlich möchten wir die Interaktion zwischen Jung und Alt fördern, indem wir zum Beispiel die Etablierung von Mehrgenerationenhäuser unterstützen und Münster auffordern, weitere Programme zu fördern, die junge und alte Bürger*innen zusammenbringen. Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund müssen weiterhin gut in die Gesellschaft unserer Stadt eingebunden werden. Dazu dienen nicht nur sozial gemischte Wohnquartiere, sondern auch eine steigende Zahl an Programmen für alle Altersgruppen, bei denen die Integration von neuen Mitbürger*innen stattfinden kann.  

In der Universitätsstadt Münster spielt das Thema Bildung auch für uns eine zentrale Rolle. Neben den etablierten Schulformen sollen alternative Schulformen angeboten werden, deren Konzepte mit den Anwohner*innen erarbeitet werden, vor allem aber wollen wir Schulen ermutigen, sich zu reformieren und sich diversen Schulformen zu öffnen. Wir fördern die Kommunikation und den Austausch zwischen allen Beteiligten und möchten durch den Einsatz von “Campusmanagern” die schulischen Leitungsstellen entlasten. Lerchen- und Eulen-Klassen, mit einem Schulbeginn um 7:30 bzw. 9:00 sollen die individuellen Biorhythmen der Kinder unterstützen und ihnen gleich gute Lernchancen ermöglichen. Dies steigert die Leistungsbereitschaft der Schüler*innen und verbessert durch die zeitliche Versetzung des Schulbeginns und des Schulendes auch die Sicherheit auf dem Schulweg. 

Wir wollen Münster lebenswerter machen und das Gemeinwohl stärken. Dazu wollen wir ein umfassendes Förderprogramm für Kunst und Kultur in Münster, Maßnahmen die nächtliche Heimwege sicherer machen implementieren und kleinere Projekte, wie Trinkbrunnen und Give-Boxen, fördern. Weiterhin wollen wir  die Streetworker*innen in Münster unterstützen und Obdachlosigkeit bekämpfen. Einen ersten Baustein dafür legen wir durch die Fokussierung auf effiziente Präventivmaßnahmen für Menschen in prekären Lebenssituationen. Auch die bereits vorhandenen Programme zur Bekämpfung der bestehenden Wohnungslosigkeit sollen erweitert werden. 

Als paneuropäische und weltoffene Partei setzen wir uns in allen Entscheidungen für Inklusion, Integration, Antidiskriminierung und Gleichberechtigung ein: Fremdenfeindlichkeit darf und wird in Münster weiterhin keinen Platz haben! 

Für die Kommunalwahlen 2020 fordert Volt Münster 

  • Mehr bezahlbaren Wohnraum pragmatisch schaffen
  • Bessere Betreuung und Integration von Zugewanderten
  • Alternative und flexible Schulmodelle fördern
  • Obdachlosigkeit aktiv mit kurz- und langfristigen Ansätzen angehen
  • Münster aktiv zu einer noch sicheren und lebenswerteren Stadt gestalten

1. Bildung

Münster ist eine moderne und inklusive Stadt, in der sich alle Bürger*innen entfalten und ihr individuelles Potenzial entwickeln können. Die Bildungseinrichtungen müssen über funktionierende Ausstattungen auf dem aktuellen Stand der Technik verfügen, die zudem an die Anforderungen der Bildungswege angepasst sind. Die unterschiedlichen Bildungsangebote sollen für Münsteraner*innen jeden Alters zugänglich sein. Wir wollen in Münster ein vielfältiges Angebot schaffen und soziokulturelle Freiräume fördern. Darüber spielt Bildung auch eine Schlüsselrolle in Bezug auf Nachhaltigkeit. Dies hat auch das Ministerium für Bildung und Forschung erkannt und aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen einen nationalen Aktionsplan für nachhaltige Bildung abgeleitet. Mit der Funktion als Kommunikations- und Vernetzungsplattform kommt Kommunen eine wichtige Rolle für die Umsetzung nachhaltiger Bildung zu.

Volt Münster fordert:

  • Rektor*innenkonferenz zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum alt. Schulbeginn (4.1.5)
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen (4.1.5)
  • Ausbau einer zentralen städtischen Schulplattform (4.1.3)
  • Einführen einer Generalschülerkarte (4.1.3)
  • Erweitern des Angebotes alternativer Schulformen in Münster (4.1.4)
  • Offensive “Schulputztag” (4.1.4)

1.1. Frühkindliche Bildung

Kinder erleben in den Kindertagesstätten ein vielfältiges, analoges Programm. Die Beschäftigung mit Sport und Bewegung, Musik und Kunst, Sprach- und Kulturvermittlung sowie Umwelt- und Gesundheitsthemen sollen die individuelle Entfaltung von Persönlichkeit und Potenzial ermöglichen und auf die Anforderungen des Alltags und der Gesellschaft vorbereiten. Um ein interaktives Lernen zu ermöglichen, werden bereits regionale Partner einbezogen. Hierdurch werden die Kinder insbesondere an die Natur und Umwelt herangeführt. Wir setzen uns dafür ein, dass für jedes Kind in einer Münsteraner KiTa ein solches Programm gewährleistet wird. Die Stadt Münster vernetzt hierbei aktiv KiTas und regionale Organisationen.

Mehr Kinder, mehr Betreuung: Münster wird mehr Erzieher*innen benötigen. Zurzeit gibt es einen größeren Bedarf an Fachkräften, als sich in Ausbildung befinden; in ganz NRW fehlen derzeit ca. 15 600 Erzieher*innen. Wir möchten das ändern, indem wir den Beruf attraktiver machen; z.B. durch städtische Ausbildungsstipendien, die sich am Höchstsatz des Schülerbafögs orientieren oder durch eine bezahlte Ausbildung, wie es bereits in Schleswig-Holstein getestet wird,

Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte*r Erzieher*in“ soll auch für Quereinsteiger*innen möglich sein und ideale Ausbildungsbedingungen bieten. Volt unterstützt die Umsetzung eines familienfreundlichen Umschulungsprogrammes, das Praxisphasen auch in Teilzeit ermöglicht und Theorieteile in einer Mischung aus klassischer Berufsschule und E-Learning vermittelt. 

Der KiTa-Navigator als zentrales Werkzeug zur Verteilung der Münsteraner KiTa-Plätze soll fortwährend aktualisiert werden, um zuziehenden Kindern schnellstmöglich einen freigewordenen Platz anzubieten. Es soll auch geprüft werden, ob eine englische Version des KiTa-Navigators sinnvoll ist. 

1.2. Schulbildung

Gesunde und nachhaltige Ernährung als neuen Standard etablieren

Essentiell für ein angenehmes Lernklima und das Wohlbefinden der Schüler*innen an Münsteraner Schulen ist eine adäquate Versorgung mit Speisen und Getränken. Wir wollen sicherstellen, dass allen Lernenden öffentliche Angebote zur Tagesverpflegung mit gesunder und ausgewogener Nahrung in saisonaler, regionaler und biologischer Qualität zur Verfügung stehen. Bestehende Initiativen sollen gefördert und erweitert werden.

Städtepartnerschaften intensivieren

Viele Schüler*innen haben nur eine schwache Vorstellung von Europa und kennen die Arbeitsweise des europäischen Parlamentes nicht. Volt unterstützt Projekte wie “Europa macht Schule” und setzt sich für weitere Projekte ein, deren Ziel es ist, Schüler*innen an (europäische) Politik heranzuführen. Einen weiteren Schwerpunkt der Bildungspolitik sehen wir in der Etablierung von gemeinsamen deutschland- und europaweiten Arbeitsplattformen. Damit können beispielsweise gemeinsame Projektarbeiten mit Partnerschulen im In- und Ausland realisiert werden. Die Schüler*innen knüpfen hier erste Kontakte, bauen ihre Sprachfähigkeiten aus und eignen sich interkulturelle Kompetenzen an. Auch die Bekanntheit und Wahrnehmung von den schon bestehenden ERASMUS-Programmen muss erhöht werden. Auch hier ist es notwendig, Lehrkräfte mit dem Umgang einer solchen Plattform durch Fortbildungen vertraut zu machen, um das Konzept erfolgreich umzusetzen. 

Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben im Februar 2012 den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. gegründet. Der Verein unterstützt die Kommunen und zeichnet die Bemühungen einer Kommune zur Umsetzung der UN-Kinderrechte mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ aus. Aktionen für verschiedene Altersgruppen sensibilisieren sowohl Kinder als auch die Politik für Kinderrechte, z.B. ein sicheres und gewaltfreies Umfeld.  Synergieeffekte können aus gezielten, alltagsrelevanten Fragen, etwa nach der Sicherheit des Schulweges, nach der Essensversorgung in der Schule, nach Freizeitangeboten etc. entstehen und effiziente Lösungen hervorbringen. Ein erster, weiter zu verfolgender Ansatzpunkt ist die App #Stadtsache, die für weitere Projekte evaluiert werden soll. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt Münster einen Beschluss fasst um das Projekt auch hier anzusiedeln und ebenfalls das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten kann.

1.3. Digitale Schulverwaltung

Wir unterstützen die Einrichtung einer Plattform für die Kommunikation zwischen städtischer Verwaltung, schulischer Verwaltung und Schüler*in/ Elternhaus. In einigen Schulen werden bereits Plattformen (z.B. IServ) angeboten, doch sind diese an die jeweilige Schule gebunden und bieten unterschiedliche Inhalte an. Volt spricht sich für eine Zentrierung des Angebotes aus. 

Hierfür soll die Stadt Münster in Kooperation mit Bezirksregierung, Schulverwaltung, Lehrerschaft, Schülerschaft und Elternschaft ein gemeinsames Konzept entwickeln. Eine zentrale Plattform soll den Vorteil bieten, dass Eltern mit Kindern an unterschiedlichen Schulen nicht mehrere Accounts auf verschiedenen Webseiten benötigen, sondern mit einem Account alle schulischen Termine (Lehrersprechtage, Elternabende, unterschiedliche Brückentage) in einem Terminkalender einsehen können. Über die Plattform sollen u.a. E-Mails (z.B. Krankmeldungen oder direkte Informationen an Eltern) übermittelt werden können, Lehr- und Vertretungspläne einsehbar oder begleitendes Schulmaterial zugänglich sein.
Diese Plattform bietet außerdem die Möglichkeit, Umfragen durchzuführen (Motto des Abiturs, Aktionen) und Meinungen zu bestimmten Projekten zu erfragen; sie kann auch für eine Lehrevaluation genutzt werden.  

Volt unterstützt außerdem die Vereinfachung und pragmatische Digitalisierung des Schulalltages der Schüler*innen: statt einer Vielzahl einzelner Karten wie Schülerausweis, Busausweis, Ausleihkarte für die Mediathek sowie zusätzlichen Essensmarken sollen diese Daten in einem Medium (Generalschülerkarte) gespeichert und abrufbar sein. Bei Verlust dieser Karte ließe sich diese simpel und schnell online sperren und eine neue muss einfach und schnell erstattbar sein. 

Langfristiges Ziel soll die Vergabe eines Accounts mit Eintritt in die Grundschule sein, der bis zur Ausbildung/ Studium an den*die Schüler*in gebunden bleibt. Eine Fortführung des Accounts während der Ausbildung oder des Studiums ist sehr gut vorstellbar. Dieser Account soll zukünftig alle schulinternen Daten enthalten: Termine, Stundenpläne, Zeugnisse, Urkunden, Notenübersichten sowie die Daten der Generalschülerkarte. Der Datenschutz hat hierbei oberste Priorität, das bedeutet, dass nur der*die Schüler*in die eigenen Daten komplett einsehen kann.  Weitere Berechtigungen für die zuständigen Lehrer*innen /Beamt*innen werden gesondert einfach digital erteilt und entzogen.

1.4. Ausbau der Gesamtschulen und Erweiterung des Angebots

In Münster sind bereits verschiedene Schulformen etabliert; am häufigsten vertreten sind dabei die Gymnasien als weiterführende, allgemeinbildende Schulform (14). Einer Vielzahl gymnasialer Angebote stehen zwei städtische und eine bischöfliche Gesamtschule gegenüber, die um eine Montessori Gesamtschule in freier Trägerschaft ergänzt werden. Um die Vielfalt, Vernetzung und Individualität des Einzelnen zu fördern, fordert Volt die Prüfung des weiterführenden Schulsystems und die Schaffung eines bedarf- und nachfragegerechten Angebotes. Hierunter zählen nicht nur Gesamtschulen, sondern auch Ersatz- und Ergänzungsschulen, wie dies etwa beim Schulversuch mit der PRIMUS-Schule bereits umgesetzt wird. Dies kann durch die Errichtung neuer Schulen oder durch die Umwandlung konventioneller Schulformen realisiert werden. Volt unterstützt Konzepte wie “Handwerkspaten”, “Kartoffelernte in Grundschulen” u.a., durch die Kinder an Prozesse und Eigenwirksamkeit herangeführt werden. Eine engere Verzahnung von Schule und Ausbildung, etwa durch Ansiedlung von Handwerkerhöfen mit Ateliers und Materialwerkstätten neben Schulgebäuden, setzt diesen Gedanken fort. 

Eine Offensive für Schulsauberkeit soll Schüler*innen ein Gespür für deren Hineinwirken in den gesellschaftlichen Bereich geben. Volt plädiert für einen “Schulputztag” oder Saubermach-Aktionen im Außenbereich der Schule. Eine Kooperation mit den AWM, die ähnliche Initiative führen, wäre hier eine gute Option.

1.5. Schulrhythmus und Schulweg

Volt Münster forciert ein Eulen- und Lerchensystem als Modell für einen flexiblen Schulstart.
Im Fokus dieses Modells soll ein späterer Schulstart stehen, welcher für den Großteil der Schüler*innen gilt, während gleichzeitig die Möglichkeit bestehen bleibt einen frühen Schulstart wahrzunehmen. Für diesen späteren Beginn sprechen zwei wichtige Argumente: Die Sicherheit auf dem Schulweg und die Leistung der Schüler*innen. Das Verkehrsaufkommen in Münster, vor allem durch Pendler*innen ist zwischen 7 und 8 Uhr mehr als doppelt so hoch wie zwischen 8 und 9 Uhr. Zusätzlich ist der Zeitraum, in dem es auf dem Schulweg schon hell ist, deutlich länger.
Durch diese beiden Faktoren senkt sich das Risiko von Verkehrsunfällen mit Schüler*innen merklich. Studien aus den USA haben gezeigt, dass eine Verlegung des Schulbeginns von 7:50 auf 8:45 einen sehr positiven Einfluss auf Noten, Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit hat. Volt Münster ist sich bewusst, dass sich diese Ergebnisse nicht für alle Schüler*innen pauschalisieren lassen und dass die unterschiedlichen Situationen im privaten Umfeld durch einen Schulbeginn um 9 Uhr zusätzlich belastet werden könnten. Deshalb soll die Möglichkeit bestehen bleiben, dass Schüler*innen ihren Schulalltag zwischen 7:30 und 8:00 Uhr beginnen können, sei dies bedingt durch häusliche Umstände oder den persönlichen Biorhythmus.

Zusätzlich will Volt prüfen, ob ein Gleitzeitmodell, wie es das Gymnasium in Alsdorf bereits praktiziert, an einzelnen Schulen eingeführt werden kann um den Schüler*innen zusätzlich eine Entscheidungsmöglichkeit zu geben.  
Volt fordert daher die Einberufung einer Rektor*innenkonferenz, in der langfristig über eine flächendeckende Umsetzung des Eulen- und Lerchensystems, in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, beraten wird. Zusätzlich muss ein Gesamtkonzept erstellt werden, welches sich mit möglichen Variationen, wie einem Gleitzeitsystem, auseinandersetzt. Weitere Berücksichtigung finden soll die Anwendbarkeit im  Ganztagssystem, inklusive der Betreuung vor Schulbeginn.

Volt Münster unterstützt Maßnahmen für einen sicheren Schulweg und fordert, den motorisierten Individualverkehr, mit dem Schüler*innen zur Schule gebracht/ von der Schule abgeholt werden, zu minimieren. Alle Schulen sollen mit sicheren und gut beleuchteten Radwegen erreichbar sein. Eine Intensivierung von Verkehrskontrollen auf Hauptverkehrswegen im näheren Umfeld aller Schulen, insbesondere zu Schulzeiten, sollen Autofahrer für die Schüler*Innen sensibilisieren und Gefahren vorbeugen. Stark befahrene Busrouten sollen ständig evaluiert und bei zu starker Frequentierung gegebenenfalls ausgebaut werden.

2. Lebenswertes Münster

2.1. Sichere Atmosphäre durch bessere Ausleuchtung

In Münster sind nachts zu viele Fußwege nicht ausreichend beleuchtet. Dadurch sind nächtliche Heimwege unangenehmer und unsicherer. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Promenade. Kurzfristig möchte Volt auf der gesamten Promenade eine angenehme Nachtbeleuchtung etablieren, die das gesamte Jahr in Betrieb sein soll. Vorstellbar wäre, zwischen den einzelnen Bäumen Lichterketten zu befestigen, wie sie teilweise auch schon an Weihnachten eingesetzt werden. Langfristig will Volt ein Konzept im Stadtrat erarbeiten, das zur qualitativen Ausleuchtung von allen hoch frequentierten Fußwegen im Innenstadtbereich führt. Ein Plan, der Faktoren wie Lichtverschmutzung und Energieverbrauch berücksichtigt, soll erarbeitet werden und z.B. durch Bewegungssensoren unnötiges Ausleuchtung vermeiden. 

2.2 Frauentaxi

Nach einem Abend mit Freunden oder nach anderen Veranstaltungen sicher nach Hause zu kommen, kann insbesondere für Frauen sehr unangenehm oder sogar gefährlich sein. Wie wichtig ein sicherer Heimweg für Frauen ist, haben auch schon die Stadtwerke Münster erkannt und bieten daher durch die Fahrer*innen der Nachtbusse einen Taxibestellservice an, wobei die Anfahrtskosten des Taxis erstattet werden. Dies bringt für die Frauen aber eine Abhängigkeit von Nachtbussen mit sich und birgt somit ein Risiko. Des Weiteren sind die Taxikosten nicht für jede Frau tragbar.

Best Practice Lösungen: Heidelberg

Schon seit 1992 wird in Heidelberg wird das Frauen-Nachttaxi sehr erfolgreich angeboten. Hierbei hat Heidelberg den Preis von 7 kürzlich auf 6€ gesenkt.

Volt fordert nach dem Vorbild der Städte Freiburg und Heidelberg subventionierte Nacht-Taxifahrten für unbegleitete Frauen innerhalb der Stadtgrenzen Münsters für einen festen Preis von 7€. Damit wird der Schutz für Frauen im öffentlichen Raum und vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt.

 2.3. Kultur in Münster

Kunst und Kultur machen Münster erst zu der bunten, offenen, kreativen und lebenswerten Stadt, die sie heute ist. Ein vielfältiges, spannendes und sich stets weiterentwickelndes Kulturangebot ist der Puls der Stadt. In Zeiten der Abschottung und Quarantäne ist vielen Bürger*innen vermutlich klar geworden, wie sehr Lebensqualität von Kunst und Kultur abhängt. Die Künstler*innen aller Sparten in Münster brauchen daher neben dem Respekt und der Anerkennung auch finanzielle Unterstützung und Raum, um ihre Kreativität frei entfalten zu können. Fördergelder für z.B. eine Existenzgründung müssen unkompliziert online beantragt werden können. Auch die Ausbildung muss gefördert werden. Die Prozesse und Entscheidungen über Fördergelder müssen lückenlos transparent gestaltet und kommuniziert werden. Nur so lässt sich eine langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen im Kunstbereich garantieren.

Um weiterhin mehr Raum zur Verfügung zu haben, soll die Förderung bestehender frei organisierter Ateliers ausgeweitet werden und geprüft werden, ob weitere städtische Arbeitsplätze für Theater, Tanz, Musik und Bild errichtet werden können. Bei allen öffentlichen Baumaßnahmen, wie z.B. die Errichtung neuer Ateliers, fordert Volt Münster die uneingeschränkte Einbindung aller Künstler*innen.
Die Fortführung des Fördertopfes “Präsentationsvorhaben” befürwortet Volt Münster. Weiterhin wollen wir prüfen, ob eine Förderung von individuellen Projekten wie z.B. dem Kulturquartier möglich ist.
Volt Münster will den kulturellen Austausch und die Vernetzung mit den bestehenden, europäischen Partnerstädten ausbauen. Mit den Künstler*innen der Partnerstädte und den Münsteraner Künstler*innen kann ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, dass auch über Ländergrenzen hinaus vernetzt. 

2.4. Trimm-dich-Pfade

Bewegung an der freien Luft und sportliche Ertüchtigung sind wichtige Faktoren für ein glückliches und gesundes Leben. Trimm-dich-Pfade, wie es sie an der Sentruper Höhe, in Roxel, in Kinderhaus und am Hiltruper See gibt, stellen eine wertvolle Kombination aus beidem dar. Volt Münster will die Errichtung von weiteren Trimm-dich-Pfaden und öffentlichen Fitnessparks fördern und schon bestehende Einrichtungen bei Bedarf erweitern oder renovieren. Als mögliche Standpunkte für Neuinstallationen sieht Volt Münster Flächen am Kanal, entlang der Promenade und am Hafen.

2.5. Trinkbrunnen

Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Grundrecht und essentiell zum Überleben. Aufgrund der Rekordtemperaturen in den vergangenen Jahren soll die Versorgung im öffentlichen Raum verbessert werden. In Städten wie Sydney gibt es diese hohen Temperaturen schon länger, weshalb dort ein Netz aus Trinkbrunnen für die Bevölkerung installiert wurde. In Münster bieten sich für diese Brunnen hochfrequentierte Plätze wie den Stadtkern, den Aasee, den Hafen und das Gebiet um den Bahnhof an; hier sollen Trinkbrunnen errichtet werden. Hiervon profitieren alle Bürger*innen, ganz besonders aber die, die keinen gesicherten Zugang zu Trinkwasser haben. Die Errichtung soll durch das Grünflächenamt erreicht werden und mit kommunalen Mitteln finanziert werden. Zur zusätzlichen finanziellen Entlastung soll es eine Spendeninitiative geben, die der Münsteraner Wirtschaft eine Patenschaft wie bei den schon bestehen Trinkbrunnen ermöglicht .

2.6. Give-Boxen

Bücher sind ein wertvolles Kulturmedium. Der unentgeltliche Austausch von Büchern in sogenannten Bücherschränken ist sehr beliebt. Bücherschränke sind ein funktionierendes Versorgungssystem und sind in vielen Städten Deutschlands verbreitet. In Give-Boxen können neben Büchern aber noch andere Gegenstände getauscht werden. Auch in Münster gibt es inzwischen mehrere Give-Boxen, die teilweise schon seit 2009 bestehen. Volt Münster will zusätzliche Give-Boxen in verschiedenen Vierteln aufstellen lassen und diese von Paten ( Anwohner, Einrichtungen, Gewerbe) pflegen lassen. Die Beschaffenheit der Boxen soll so gestaltet sein, dass sie pflegeleicht, langlebig und stabil sind.

2.7. Mehr Sitzmöglichkeiten

Volt Münster möchte an Erholungsplätzen und Grünflächen, wie zum Beispiel dem Kanal oder dem Aasee mehr Sitzmöglichkeiten anbieten. Dies können einfache Parkbänke, Parkbänke mit Picknicktischen oder auch komplexere Formen sein. Ein Programm zur Patenschaft von Parkbänken wie in Amelsbüren in der Innenstadt kann bei der Finanzierung als auch bei der Pflege unterstützen. Auch die Errichtung von Begegnungsbänken soll dazu zählen.

3. Wohnen

Münster ist eine attraktive Stadt und wächst stetig weiter. Arbeitsplätze in Wirtschaft und Bildung fördern den Zuzug ebenso wie die Angebote für Auszubildende und Studierende. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Münster zeigt in den letzten Jahrzehnten aber eine starke Spreizung von Angebot und Nachfrage. Diese hohe Spreizung führt zu übermäßig hohen Preisen pro Quadratmeter sowohl bei Neuvermietungen als auch dem Erwerb von Wohneigentum. Diese Umstände erschweren es Münsteraner*innen, ihr Recht auf Wohnen angemessen wahrzunehmen. Die abnehmende Belegungsdichte vermieteten Wohnraums erschwert die Wohnungssuche zusätzlich. 

Diese Faktoren führen dazu, dass bis einschließlich 2050 die Wohnungsnachfrage jährlich auf durchschnittlich 2000 Einheiten steigen wird. Das Handlungskonzept Wohnen und das damit einhergehende Münsteraner Modell  “sozialgerechte Bodennutzung Münster” vom Dezember 2013 sehen unter anderem vor, lediglich 1500 neue Wohnungen jährlich zu errichten.  Hiervon sind nur 20% (300) für einkommensschwache Haushalte vorgesehen. Seit 2013 wurde aber nur im Jahr 2016 eine netto Zunahme des Wohnungsangebotes von über 1500 Wohnungen erreicht. In allen anderen Jahren wurden zwar etwas mehr als 1500 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugänglich gemacht, jedoch auch eine signifikante Zahl an Wohnungen abgerissen. Zudem wurde nur im Jahr 2013 das Ziel von mehr als 300 neuen geförderten Sozialwohnungen erreicht. 

Erhoffte Entspannungen auf dem Wohnungsmarkt sind ausgeblieben. Das Handlungskonzept stellt zwar ein solides Fundament dar, doch muss es ausgeweitet und zu einer ambitionierten Fassung überarbeitet werden. Volt Münster will eine Kommission einrichten, welche das bisherige Konzept prüft und ggf. verbessert. Darüber hinaus soll die Planung auf jährlich mindestens 2000 Wohneinheiten, die den Wohnungsmarkt ergänzen, steigen. Ein wichtiges Instrument ist hierbei die Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften und eine nachhaltige Nachverdichtung. Außerdem muss die Stadt im Rat zusätzliche Maßnahmen beschließen, um Neubau attraktiver zu machen, umweltschonende Baumaßnahmen explizit fördern und schließlich selber aktiver werden, durch z.B. erhöhten Grundstückserwerb oder Bauvorhaben durch die Wohn+Stadtbau.

Volt will Münsteraner Mieter*innen besser schützen, sie auf der Suche nach Wohnraum unterstützen und pragmatisch Wohnraum schaffen. Außerdem möchte Volt den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum fördern und sich für nachhaltiges und umweltbewusstes Bauen und Wohnen einsetzen.

Volt Münster fordert:

  • Kommission zur Prüfung und Ausweitung des Handlungskonzepts Wohnen
  • Wohngeld Inanspruchnahme erhöhen
  • Auskunftspflicht über Bestand, Leerstand und Mietpreise für Vermieter
  • Förderung von alternativen Wohnprojekten wie Mehrgenerationenhäuser, Tiny Houses und Wohnungsbaugenossenschaften
  • NRW Initiative für eine Fehlbelegungsabgabe und Förderung der Wohn+Stadtbau
  • Ausweitung des Erbbaurechts
  • Neue Wohnräume erschließen durch Baulandoffensive und Nachverdichtung

3.1. Schaffung neuer Wohnräume

Der Bebauungsplan Münsters ist eines der stärksten Mittel, um den Neubau von Wohnungsbauten in Münster zu steuern und Einfluss auf den kommunalen Wohnungsmarkt auszuüben. In Kombination mit dem Handlungskonzept Wohnen ist der Wohnungsmarkt langfristig regulierbar. In der aktuellen Situation ist der sozialverträgliche Neubau unverzichtbar. In den neunziger Jahren wurden im Rahmen der Baulandoffensive neue Wohngebiete erfolgreich erschlossen. Volt fordert eine erneute Initiative zur Erschließung neuer baureifer Grundstücke in Randgebieten der Stadt, wie z.B dem Nordwesten Münsters, um ein hohes Neubauvolumen zu erreichen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) muss hier aktiv auf Grundbesitzer*innen zugehen und im Rahmen der Beschlüsse rund um das Handlungskonzept neuen Baugrund ausschreiben.

3.2. Neue Wohnräume durch kluge Nachverdichtung

Abseits der Ausweisung neuen Baulandes ist eine effiziente und umweltschonende Nachverdichtung notwendig, ohne dabei das existierende Stadtbild durch z.B Gentrifizierung zu zerstören und ohne dabei zusätzlich Flächen zu versiegeln. In einer Studie wurde 2019 berechnet, dass in Deutschlands Städten ein Potential von bis zu 2.7 Millionen zusätzlichen Wohnungen durch Aufstockung, Dachgeschossausbau, die Aktivierung von Leerstand und funktionaler Umnutzung besteht. Speziell Parkhäuser und Büro- und Verwaltungsgebäude müssen hierbei berücksichtigt werden. Ein gutes Beispiel aus Münsteraner Vergangenheit ist das Parkhaus an der Stubengasse, das 2011 in ein Wohn- und Geschäftshaus umgebaut wurde. Weitere Best Practices aus Innsbruck, Köln und München zeigen die immensen Potenziale auf die mit Nachverdichtung erreicht werden können. Aufstockung und dem Dachgeschossausbau kann die Installation von Photovoltaik gefördert und durchgeführt werden.

Volt Münster fordert, Maßnahmen zu prüfen, die eine solche Nachverdichtung leichter ermöglichen und den Prozess der Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplanes attraktiver und weniger bürokratisch zu gestalten. Gebäude wie zum Beispiel das alte Finanzamt Mitte sollen hierbei intensiv geprüft werden. Je nach Verträglichkeit und Nachbarschaft kann auch eine Abänderung der maximalen Trauf- oder Firsthöhe des Bebauungsplanes eine Option sein. Die Nachverdichtung sollte jedoch keine Brach- , Grün- oder andere öffentliche Flächen, wie z.B. Spielplätze, beanspruchen.

Best Practice Lösungen: Köln, München und Innsbruck

In Köln wurde 2017 der ehemalige Sitz des BDI zu einem Wohnquartier umgenutzt und aufgestockt. Hierbei wurde die vorhandene Konstruktion weitestgehend genutzt, sodass sehr wenig neuer Stahlbeton verbaut wurde. So konnten 132 neue Wohnungen erschlossen werden.  
In München wurde 2016 in der Postillonstraße ein Parkhaus aufgestockt, wodurch 100 neue Wohnungen gebaut wurden. Die aufgestockten Wohngeschosse wurden hierbei aus einer vorgefertigten Holzbauweise ausgeführt, was diese deutlich leichter und nachhaltiger macht als üblicher Stahlbeton.
Ein früheres Gewerbeobjekt wurde in Innsbruck (Amraserstr.) umgebaut, auf energetischen Neuzustand gebracht und um zwei Etagen aufgestockt. So konnten für studentisches Wohnen 23 neue Wohneinheiten errichtet wurden. Das Projekt hat div. Preise erhalten, wie z.B. den ETHOUSE Award 2015.

3.3. Alternative Wohnprojekte

In Münster wohnen Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen. Diese Vielfalt erfordert neue Herangehensweisen, wie zum Beispiel Wohnen gegen (Pflege-)Dienstleistung und Mehrgenerationenwohnprojekte. Diese Lösungen verbessern die Lebensqualität, senken Wohnkosten und reduzieren insgesamt den Wohnraumbedarf. Deshalb fordert Volt Münster die Einrichtung einer zentralen Koordinations- und Beratungsstelle für alternative Wohnprojekte. 

Auch das Bundesministerium für Familie hat bestätigt, dass Mehrgenerationenhäuser eine Hilfe für Kommunen sein können, die sich auf neue demographische Herausforderungen einstellen müssen. Deutsche Städte wie z.B. Moers haben erkannt, dass das Konzept von Kindern und Senioren unter einem Dach keineswegs ein veralteter Gedanke ist. Vielmehr bietet dieses Konzept, welches in Ländern wie Japan bereits eine Selbstverständlichkeit ist,  besonders der modernen Familie in der Stadt einen Mehrwert.
Volt Münster fordert die Prüfung der Umsetzbarkeit von Mehrgenerationenprojekten und die volle Finanzierung bei Bau und Weiterführung durch die Stadt Münster. Auch aus externer Trägerschaft betreute Mehrgenerationenprojekte sollen finanziell unterstützt werden. 

Darüber hinaus gewinnen Tiny Houses an Bedeutung. Gerade die gering besiedelten und ländlichen Außenbereiche von Münster bieten gute Bedingungen für die Pilotierung einer Tiny-House-Siedlung. Die Umsetzung kann durch eine Ausschreibung des Projektes und die Bereitstellung eines städtischen Grundstücks mit einer Erbbauregelung erfolgen. Hiermit kann Münster eine Vorreiterposition für soziales, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen in Deutschland einnehmen. Volt fordert daher die Prüfung der Realisierung des Pilotprojektes. In diesem Zusammenhang unterstützt Volt auch die Anerkennung der Tiny Houses als Wohnsitz. 

Wohnungsbaugenossenschaften wirken in sozialer Weise den steigenden Mietpreisen entgegen. Sie ermöglichen ihren Mitgliedern vergleichsweise günstigen und vor allem sicheren Wohnraum. Daher  fordert Volt die Stärkung des Ausbaus von Wohnbaugenossenschaften durch eine bevorzugte Abgabe von Grundstücken. 

Best Practice Lösung: Moers

In Moers wurde 2015 das erste Mehrgenerationshaus als Leuchtturmprojekt eröffnet. Das Projekt wird von einer Sozialarbeiterin betreut und die Mieten werden aus öffentlichen MIttel gefördert.  Diese besondere Wohnform stößt auf positive Resonanz und eine erhöhte Nachfrage.

3.4. Erbbaurecht

Zur Zeit sprechen viele Argumente gegen den klassischen Erwerb von Eigentum: in den letzten 10 Jahren stiegen die Preise für Einfamilienhäuser um 40 % und für Eigentumswohnungen um 50 %. zu diesen hohen Erwerbskosten kommen weitere 10 % als Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag, Notar und ggf. den Makler hinzu.

Und obwohl Deutschland mit nur knapp 42 % selbstbewohnten Wohneigentums das Schlusslicht im europäischen Vergleich bildet, erschweren weitere Hürden, wie die Prüfung der Kreditwürdigkeit und das Ansparen von Eigenkapital, den Eigentumserwerb zusätzlich. Dies trifft einkommensschwache Haushalte ebenso wie Selbstständige oder Angestellte mit gutem Einkommen aber in befristeten Verhältnissen, z.B. Soldat*innen oder den akademischen Mittelbau.

An dieser Stelle kann der Einstieg mit städtisch geschlossenen Erbbauverträgen erleichtert werden. Daher begrüßt Volt den Ratsbeschluss, dass grundsätzlich neu zu vergebende Grundstücke für Mehrfamilienhäuser auf städtischem Grund nur gegen Erbpacht vergeben werden. In diesem Zusammenhang fordert Volt Münster die Prüfung, ob auch ein Anteil der Einfamiliengrundstücke berücksichtigt werden und der Beschluss auch auf städtische Beteiligungsgesellschaften angewendet werden kann.  

3.5. Auskunftspflicht von Vermietern

Volt Münster will Vermieter*innen und Immobilienkonzerne in die Pflicht nehmen, der Kommune jährlich auf einer neuen, sicheren, städtischen Plattform digital Auskunft über den Immobilienbestand und die aktuellen Mietpreise zu geben, falls diese sich geändert haben. So kann die Entwicklung der Mieten langfristig und präzise beobachtet und Verstöße gegen Auflagen (z.B. die Quote für sozialverträglichen Neubau) oder die Mietpreisbremse öffentlich gemacht werden. Gleichzeitig werden die Vermieter*innen verpflichtet, Leerstand ab einem Zeitraum von drei Monaten zu melden. Mit diesen Daten lassen sich Spekulationsblasen und Leerstand gezielt vermeiden und die Wohnungsnot reduzieren. Darüber hinaus fordert Volt Münster, dass Neumieter*innen eine automatische Auskunft über die Höhe der Vormiete erhalten. 

3.6. Sozialer Wohnungsbau

Eine der größten Herausforderungen des sozialen Wohnungsbaus ist die einmalige Bedürftigkeitsprüfung vor dem Einzug in geförderte Sozialwohnungen. Ab dem Einzug hat ein Anstieg des Bruttoeinkommens der Bewohner*innen keine Auswirkungen mehr auf ihren Anspruch und verwehrt so - im Fall einer Einkommensveränderung - tatsächlich Bedürftigen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Der Bund hat schon 1981 erkannt, dass die Fehlbelegung ein massives Problem darstellt und gesetzlich den Weg für eine Fehlbelegungsabgabe geebnet. 

Eine weitere Herausforderung ist, dass die Bindung der Sozialwohnungen in NRW an Darlehen und Förderung gekoppelt ist und zwischen 20 bis maximal 30 Jahre beträgt. Das hat dazu geführt, dass trotz großer Investitionen (5 Mrd. Euro von 2018 bis 2021 5 Mrd. Euro) in Gesamtdeutschland der Anteil der Sozialwohnungen gesunken ist. Der Grund: Schon bestehende Sozialwohnungen fielen aus der Bindung und wurden somit anderweitig und meist teurer angeboten. Nach Ablauf dieser zeitlichen Bindung, kann dieser Wohnraum vom Eigentümer als nicht mehr zweckgebundener Wohnraum angeboten werden. Dies hat zur Folge, dass Sozialwohnungen ihrem ursprünglichen Förderungszweck verloren gehen.

Volt Münster verlangt, dass die Stadt Münster sich beim Land NRW für die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe mit konsequenter, automatisierter und digitaler Prüfung der Bedürftigkeit einsetzt. Weiterhin fordert Volt Münster, dass mehr Mittel für die Wohn+Stadtbau bereitgestellt werden, sodass diese eigeninitiativ mehr geförderten Wohnungsbau durchführen kann. Dass es hierfür eine dringende Notwendigkeit gibt, zeigen die Statistiken der Stadt: In Münster wurden im Jahr 2018 knapp 3000 Wohnberechtigungsscheine vergeben, von denen aber nur 617 in eine preisgebundene Wohnung beziehen konnten. Langfristig fordert Volt Münster einen grundlegenden Wandel: Weg von befristeten Sozialwohnungen und hin zu einer flexiblen, nachhaltigen Nutzung von Bestandsimmobilien als Sozialwohnungen. Nach dem Vorbild von Wien kann dies dafür sorgen, dass die Stadt für alle erschwinglich bleibt und das Mietniveau insgesamt sinkt.

Best Practice Lösungen: Wien

Wien geht bei dem sozialen Wohnungsbau konsequent noch einen Schritt weiter: Die Hauptstadt Österreichs kauft und baut seit über 100 Jahren mit Ihrer städtischen Gesellschaft Wiener Wohnen selbst Immobilien und vermietet diese zu erschwinglichen Preisen. Das hat zur Folge, dass die Mieten auf dem  Wiener Wohnungsmarkt bezahlbar und erschwinglich geblieben sind . Der Anteil der Wohnungen, die im Sinne des Sozialen Wohnungsbau zu betrachten sind nicht, bleibt damit unabhängig von privaten Investoren.

3.7. Inanspruchnahme des Wohngeldes erhöhen

Volt Münster sieht das Wohngeld als geeignetes Mittel um den unteren Einkommensgruppen den Zugang zu einem lebenswerten Wohnraum zu ermöglichen. Aktuell hat das Wohngeld diese Funktion aufgrund zu geringer Inanspruchnahme nicht. Die Quote der Nichtinanspruchnahme muss durch eine verstärkte Information der potenziell Bedürftigen aktiv gesenkt werden, etwa mit der von Volt geforderten Rubrik “Wohngeld” in der Münster App (Kapitel 5, Digitalisierung). Dort kann ein Formular notwendige Daten erfassen und direkt an den Nutzenden kommunizieren, ob eine Berechtigung auf Wohngeld besteht und im Bedarfsfall eine Weiterleitung zur Seite der Behörde einleiten.

4. Obdachlosigkeit

Jeder Mensch ein Grundrecht auf Wohnen. Als sicherer Rückzugsort und Stätte privaten Lebens und Wirkens ist die Wohnung die zentrale Voraussetzung zur Führung eines geregelten Lebens. In Münster liegt die Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen momentan bei etwa 700 bis 800 Personen. Sie steigt, wie auch im Bundesdurchschnitt zu beobachten, weiter an. Über die letzten Jahre hat auch die Zahl der Wohnungslosen zugenommen, die einer Arbeit nachgehen. In Münster stoßen die Einrichtungen zunehmend an ihre Grenzen und erfahren auch keine Unterstützung durch eine Tagesstätte für Obdachlose, weil es in Münster keine gibt. Volt Münster stellt daher mehrere Forderungen auf, die der Wohnungslosigkeit in Münster lang- und kurzfristig begegnen sollen.

Kurzfristig fordert Volt die Errichtung einer Tagesstätte (z.B. 13:00 Uhr -19:00 Uhr) in der auch die psychiatrische Betreuung durch geschulte Sozialarbeiter oder Krankenpfleger, deren Stelle hierfür neu eingerichtet wird, stattfindet. Zusätzlich sollen Pläne mit der Stadt+Wohnbau erstellt werden, um neue Wohneinheiten zu errichten und schon bestehende Wohneinheiten für Wohnungslose zu erschließen.

Mittelfristig sollen weitere Pläne umgesetzt werden, etwa die Einrichtung eines Arbeiterwohnhauses, wie es ein von der HdW entworfenes Konzeptpapier vorschlägt. Mit diesen zusätzlichen Wohneinheiten kann die Lage in den bestehenden Einrichtungen gezielt entspannt werden und mit einer sukzessiven Verringerung der Personenzahl pro Zimmer begonnen werden - bis schließlich alle Wohnungslosen einzeln untergebracht werden können. 

Langfristig orientiert sich Volt an Konzepten aus Norwegen und  Finnland. Das dort implementierte “housing first” ist langfristig gut umsetzbare Methode für Münster. Zusätzlich strebt Volt eine bessere Zusammenarbeit der Stadt mit Stiftungseinrichtungen in Münster (z.B. dem Haus der Wohnungslosen [HdW] der Bischof-Hermann-Stiftung) an. Volt Münster möchte zudem die Präventivmaßnahmen im Bereich der Mieter- und Schuldnerberatung in Kooperation mit der Wohnraumsicherung ausbauen.

  • Einrichtung einer Tagesstätte inkl. psychiatrischer Betreuung
  • Errichtungen neuer Wohneinheiten durch die Wohn+Stadtbau, inkl. eines Arbeiterwohnhauses
  • Sukzessive Verringerung von 4 Bewohnern pro Zimmer hin zur Einzelunterbringung
  • Langfristige Umsetzung des Konzepts “Housing first”
  • Kostenlose, rund um die Uhr zugängliche Lade-Schließfächer, Trinkbrunnen und sanitäre Anlagen

4.1. Gezielte Präventionsmaßnahmen

Sozialarbeiter*innen und Betroffene sind sich einig, dass Wohnungslosigkeit am Effektivsten durch Präventionsmaßnahmen vermieden werden kann. Volt Münster teilt diese Ansicht und möchte in Zusammenarbeit mit der Wohnraumsicherung der Stadt Münster als auch mit den jeweiligen Einrichtungen prüfen, welche Maßnahmen implementiert und/oder gefördert werden müssen. 

4.2. Einrichtung einer Tagesstätte incl. Stellenerweiterung

Aktuell gibt es in Münster keine Tagesstätte für Wohnungslose. Die Nachtunterkunft HuK schließt zu Reinigungs- und Neubelegungszwecken zwischen 09:00 und 19:00 Uhr. Dieser Zeitraum könnte problemlos auf 09:00-13:00 Uhr reduziert werden. In der Tagesstätte können zu dieser Zeit Beratungs- und Betreuungsgespräche durchgeführt werden. Des Weiteren fordert Münster die Finanzierung zur Einrichtung einer psychiatrischen Behandlungsstelle, welche optimal in einer Tagesstätte angesiedelt werden könnte. Eine solche Stelle ist schon lange dringend notwendig. Die Nachfrage und Notwendigkeit wird in den kommenden Jahren zunehmen und ist auch aus Sicherheitsgründen für Bewohner*innen und Betreuer*innen unabdingbar.

4.3. Einzelunterbringung als mittelfristiges Ziel

Das Konfliktpotenzial bei der längerfristigen Unterbringung in 3- oder 4-Bettzimmern von Wohnungslosen ist immens. Lärm, Diebstahl, Auseinandersetzungen oder Drogenkonsum sind Faktoren, die eine Unterbringung von mehreren Personen in einer Einheit schwierig machen. Den Bewohner*innen fehlen dringend benötigte Rückzugsmöglichkeiten, zum Schlafen und um sich mental und körperlich zu erholen. Die untergebrachten Bewohner*innen leiden zusätzlich teilweise an psychischen Erkrankungen. Daher fordert Volt, dass die Stadt mit der Stadt+Wohnbau aktiv Wohneinheiten für Wohnungslose vermietet, kauft oder errichtet. Bei genügender Entlastung der bestehenden Einrichtungen kann dann die Zahl der untergebrachten Personen pro Zimmer sukzessive gesenkt werden, bis eine vollständige Einzelunterbringung möglich ist. Zusätzlich fordert Volt parallel die Umsetzung des Konzeptes “Arbeiterwohnhaus 3.0 (AWH)” der Bischof-Hermann-Stiftung. Hier sollen Wohnungslose, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, besonders davor geschützt werden, ihren Job zu verlieren.

4.4. Housing first als langfristiges Mittel der Wahl

Während im Großteil der europäischen Länder und EU-Länder die Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen teils drastisch (in England zum Beispiel um 169%) gestiegen ist, ging diese sowohl in Finnland als auch in Norwegen in den vergangen 10 Jahren um teilweise mehr als um 35 % (Finnland) zurück. Diese Entwicklung lässt sich auf den pragmatischen Ansatz des  “Housing first” zurückführen . 

Volt Münster fordert eine Prüfung zur analogen Umsetzung dieser Methode, welche auch in Berlin seit einem Jahr erfolgreich angewendet werden, in Münster. In enger Zusammenarbeit mit den in Münster ansässigen Stiftungen soll sowohl der Umbau der Obdachlosenheime als auch der durch kommunale Anleihen finanzierte Neubau von Wohnungen über die Stadt+Wohnbau organisiert werden.

Die Kommune begleitet den Prozess mit Sozialarbeiter*innen vor Ort und unterstützt die Betroffenen entweder bei Behördengängen oder dem Ausfüllen von Anträgen und vielen weiteren Hürden. Ein Teil der Finanzierung erfolgt durch die Miete, die bei ca. 60% des marktüblichen Mietniveaus liegt und von den neuen Mieter*innen getragen wird. Diese werden hierbei durch das Wohngeld oder Sozialleistungen unterstützt. Die zusätzlichen Kosten trägt vorerst die Kommune. 

Best Practice Lösungen: Norwegen und Finnland

Seit 2008 ist in Norwegen und Finnland der erste Schritt zur Wiedereingliederung von Wohnungs- und Obdachlosen deren Unterbringung in vom Staat bereitgestellten Wohnungen, welche entweder umgebaute Notunterkünfte sind, neugebaute Sozialwohnungen oder auch zentrale staatlich angemietete Wohnungen in Mehrparteienhäusern. Ein wichtiger Faktor ist auch, dass diese Wohnungen nicht komplett ausgelagert in einem einzelnen Randgebiet erschlossen werden, sondern in der Stadt verteilt sind, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung realisierbarer zu machen und keine außerstädtischen sozialen Brennpunkte zu schaffen.  Der Einzug erfolgt freiwillig mit begleitender Hilfe zuständiger Sozialarbeiter. Die weitere Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Hilfe von Sozialarbeitern und kann auch verschiedene Ansätze wie Therapie o.Ä. beinhalten. Die Folge: Stetige Abnahme der Obdachlosigkeit und damit einhergehende Reduktion der Gesamtkosten. In Finnland hat sich gezeigt, dass der Gesamthaushalt der Kommune sogar am Ende davon vermutlich langfristig profitiert, da ca. 15.000€ weniger Ausgaben im Jahr pro Wohnungslosen für Justiz, Polizei und Notfalleinsätze anfallen. 

4.5. Schließfächer mit Ladefunktion für Wohnungslose

In deutschen Städten wie Hamburg und Stuttgart gibt es sie vereinzelt schon: kostenlose Schließfächer für Obdachlose. Volt Münster sieht hier eine Option, mit geringen Mitteln Obdachlose dabei zu unterstützen, ihr Eigentum vor Diebstahl zu schützen. Zusätzlich können diese Schließfächer Ladeoptionen für elektronische Geräte beinhalten. Daher fordert Volt, dass die Kommune an zentralen Plätzen kostenfreie Schließfächer für Obdachlose zur Verfügung stellt. Die Verwaltung und Verteilung des Schlüssel obliegt den Einrichtungen die in diesem Bereich mit der Stadt Münster kooperieren.

5. Asyl und Migration

Die Anzahl der geflüchteten Menschen ist in Münster seit 2016 gesunken. Dieser Zustand ermöglicht es uns aktuell, aktiv an der Verbesserung der Lebenssituation der Geflüchteten zu arbeiten. Damit möchten wir einerseits die Gesamtsituation für alle verbessern und andererseits unsere Stadt als Ort der Zukunft attraktiver machen. 
Für viele Zugezogene ist es schwierig, sich in einer unbekannten Umgebung einzufinden. Um eine gelungene Integration zu erreichen, brauchen Geflüchtete intensive Unterstützung. Eine zügige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in soziale Strukturen wie Vereine, Wohnprojekte etc. verbessern die Integration in die Gesellschaft.
Jüngste Entwicklungen z.B. im Norden Syriens (Oktober 2019, Februar 2020) zeigen eine weiterhin unstete Situation, durch die auch zukünftig mit phasenweise verstärkter Flucht zu rechnen sein wird. 

Volt setzt sich bereits auf der europäischen Ebene stark für Asylsuchende und Geflüchtete ein. So fordern wir Flüchtlingsbewegungen von außerhalb der EU durch eine einheitliche Regelung zu gestalten. Dazu gehört die Überarbeitung des Dublin-Systems, um ein faires, effektives und schnelles Asylsystem zu etablieren. 
Eine erfolgreiche Integration Geflüchteter sorgt dabei für sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert - auch in Münster. Dafür müssen jedoch die Rechte Asylsuchender und Geflüchteter gewahrt und Hilfsbedürftige geschützt werden. 
In Münster unterstützen wir das Projekt “Sicherer Hafen” und fordern, dass sich Münster mittels finanzieller Unterstützung, Erweiterung der Kapazitäten bei der Unterbringung oder durch andere geeignete Maßnahmen als Stadt des Friedens und der Weltoffenheit positioniert.  

5.1. Aufnahme und Unterbringung

Neben der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne und der zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes auf dem Geländer der York-Kaserne verfügt die Stadt Münster über viele dauerhafte und temporäre Einrichtungen.

Wir wollen die Kapazitäten in den bestehenden Einrichtungen erhalten. Besonders vor dem Hintergrund der Erschließung der York- und Oxford-Kaserne als urbane Stadtquartiere sind Kapazitäten zu evaluieren. So wird gewährleistet, dass bei einer erneuten Zunahme an Schutzsuchenden dieser Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenübersteht. Da sich die Stadt zum „sicheren Hafen“ erklärt und in einer Absichtserklärung die Aufnahme Geflüchteter über die Verteilungsschlüssel hinaus unterzeichnet hat, ist ebenfalls das Vorhalten von Kapazitäten von eminenter Bedeutung. Geplante Einrichtungen, wie beispielsweise in Roxel, Albachten oder Amelsbüren sind zeitnah fertig zu stellen. 

Dabei ist auf Nachhaltigkeit zu achten, sodass be- bzw. entstehende Einrichtungen im Bedarfsfall kurzfristig anderen Nutzungen zugeführt werden können. Die Holzrahmenbauweise ist bewährt. Die nach dieser Bauart errichteten Wohneinheiten sind mobil und langlebiger als z.B. Einheiten in Containern.

Bei der Erschließung von Neubaugebieten sind Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zu berücksichtigen. Geflüchtete, deren Status einen Aufenthalt außerhalb bestehender Erstaufnahmeeinrichtungen zulässt, sollen durch ein effizientes Auszugsmanagement betreut werden und Zugang zu zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. Die schnelle Eingliederung in gemischt bewohnte Wohnquartiere oder in Mehrgenerationenhäuser ist insbesondere für Geflüchtete mit Kindern sinnvoll, da sich diese sehr viel schneller integrieren können. Informationen, wie die Berechtigung zum Bezug von Transferleistungen, sollten zielgruppengerecht zur Verfügung gestellt werden. 

5.2. Sprachliche Bildung und Integrationskurse

Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Baustein für gelungene Integration, daher sollen Kinder und Eltern frühzeitig an entsprechende Angebote herangeführt werden. Wir fordern, die Angebote interkultureller Spiel- und Krabbelgruppen stärker zu unterstützen und am Beispiel des im Januar 2016 gestarteten Bundesprogrammes „Sprach-Kitas -Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auszubauen. Mit dem neuen Programm wird alltagsintegrierte sprachliche Bildung zu einem festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Sichergestellt wird dies durch den Einsatz weiterer Fachkräfte. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit.

Best Practice Lösung: Hamburg

Auch in Hamburg wird das Programm der „Sprach-Kitas“ bereits aktiv gelebt. Darüber hinaus hat die Stadt beschlossen, den Kitas bis 2022 eine zusätzliche finanzielle Förderung zukommen zu lassen. Jede vierte Kita in Hamburg wird bis zum Ende des Förderzeitraumes davon profitieren. Konkret wird in 270 Kindertagesstätten eine halbe oder eine Vollzeitstelle geschaffen. Damit wird die Sprachkompetenz von Kleinkindern, die Deutsch als Fremdsprache erlernen, deutlich verbessert. Gleichzeitig wird das Programm der „Sprach-Kitas“ im Bereich Digitalisierung unterstützt. Zur Betreuung des Programms wurden darüber hinaus 24 halbe Fachberatungsstellen finanziert. Die Kosten werden zum Teil durch den Bund getragen

Die sprachliche Bildung erwachsener Geflüchteter wird derzeit ebenfalls u.a. durch die Volkshochschule sichergestellt. Das Programm „Angekommen in deiner Stadt“ der Walter Blüchert Stiftung, der Stadt Münster und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wollen wir auszuweiten. Bereits heute werden junge Geflüchtete durch Kooperationspartner wie die Volkshochschule Münster, die WWU Münster oder zahlreiche lokale Unternehmen unterstützt, hier erhalten sie Zugang zu Sprachkursen, Sportangeboten und Praktika. Volt Münster will dieses Angebot breiter zugänglich zu machen. 

Menschen aus sicheren Herkunftsländern haben vielfach keinen Zugang zu sprachlichen Bildungsangeboten. Besonders für junge Erwachsene ist das problematisch, da diese vielfach keinen Schulabschluss haben, aufgrund der Volljährigkeit aber nicht mehr in den internationalen Förderklassen der Berufskollegs aufgenommen werden. Volt Münster fordert, entsprechende Angebote zu schaffen. 

Jungen Müttern fehlen oft Angebote zur Kinderbetreuung, sodass Sprach- und Integrationskurse nicht wahrgenommen werden können. Auch hier sind Angebote zu entwickeln. Unterstützend können i E-Learning-Angebote ausgebaut werden, wie sie die App „Einstieg Deutsch“ bereits anbietet. 
Grundsätzlich könnten gerade die Angebote zur sprachlichen Bildung und Integration beim Welcome Desk [Siehe Münster und die EU] beworben und angeboten werden. 

5.3. Erhöhung des Betreuungsschlüssels und der Patenschaften

In Münster gibt es bereits vereinzelt das Prinzip der Patenschaft für geflüchtete Menschen: diese erhalten von Nachbar*innen Unterstützung bei Behördengängen, bei der Eingliederung in das örtliche Umfeld oder auch in Traditionen und Gepflogenheiten. Diese Patenschaften sind freiwillig und werden noch nicht flächendeckend angewendet. Volt Münster möchte die Bekanntheit dieses sehr wirkungsvollen Ansatzes verbreiten und verstetigen.  

5.4. Maßnahmen zur Integration fördern

Münster bietet für Zugewanderte bereits sehr gute Angebote zur Integration. Die Informationen stehen auf der städtischen Webseite aber nur in deutscher Sprache zur Verfügung und sind so kaum nutzbar. Für mehr Reichweite und Tiefenwirkung fordert Volt schnellstmöglich die komplette englische Übersetzung der Webseite, langfristig in weitere Sprachen wie z.B. französisch und arabisch. Weitere Übersetzungsprojekte könnten sich an den zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Herkunftsländern der zugewanderten münsteraner Schüler*innen orientieren (Syrien, Polen, Serbien, Türkei, Portugal, Italien und der russischen Föderation). Informationen sollten daher auch in diesen Sprachen angeboten werden, um mit der Überwindung sprachlicher Hürden einen leichteren Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen. Außerdem setzt sich Volt Münster dafür ein, die Arbeit von Migrantenselbstorganisationen besser zu unterstützen und ihrer Stimme im Rat mehr Gewicht zu verleihen. Diese Institutionen stellen eine wichtige Anlaufstelle sowohl für Migrant*innen als auch für Politik und alteingesessene Bürger*innen dar und bilden eine wichtige Säule für nachhaltige Integration.